Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 3. Januar 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an d as Kammergericht zurückverwiesen.
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