Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart-Bad Cannstatt wie folgt abgeändert.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder A. Ö., geboren am 29.04.2019, und L. Ö., geboren am 27.07.2015, wird der Antragsgegnerin innerhalb des Hoheitsbereichs der Bundesrepublik Deutschland übertragen.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Verfahrenswert: 1.500 €
Die getrennt lebenden Beteiligten streiten im Wege der einstweiligen Anordnung um das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihrer Kinder.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|