Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Michelstadt vom 07. Juni 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Sachbehandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Michelstadt zurückverwiesen.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. Im Übrigen wird dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen eine Gewaltschutzanordnung.
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