Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 28.07.2020 (
abgeändert:
Der Antrag des Antragstellers auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.952,72 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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