Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 981,75 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers ist nach den §§
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