Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 28. Mai 2020 wird auf Kosten des Antragstellers verworfen.
Wert: 3.000 €
I.
Der Antragsteller begehrt die Vollstreckbarerklärung einer russischen Umgangsrechtsentscheidung.
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