Die sofortige Beschwerde vom 01.06.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg Familiengericht -, Az.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege der sofortigen Beschwerde Verfahrenskostenhilfe für ein einstweiliges Anordnungsverfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung.
Der Antragsteller ist der Vater der betroffenen Kinder, (C. B...), geboren am (......), und (A. B...), geboren am (......). Das Sorgerecht für die Kinder ist den leiblichen Eltern einstweilig entzogen worden und im Wege der Amtsvormundschaft auf die Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg Harburg, Fachamt Jugend- und Familienhilfe übertragen worden.
Die Kinder leben seit dem 22.03.2018 beim Kindesvater.
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