Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird zurück- gewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der weiteren Beteiligten zu 1) auferlegt.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Die beteiligten Ehegatten haben am 16. November 1976 miteinander die Ehe geschlossen. Sie leben seit dem 1. Oktober 2008 voneinander getrennt. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin ist dem Antragsgegner am 12. Juni 2010 zugestellt worden.
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