I.
Durch Beschluss vom 02. August 2005 (Bl. 58/59 UA-VA) hat das Amtsgericht Quedlinburg über den - zuvor gemäß rechtskräftig gewordenem Scheidungsurteil vom 30. Mai 2002 (Bl. 24 - 26 d. A.) vom Scheidungsverbund abgetrennten - Versorgungsausgleich entschieden und angleichungsdynamische Rentenanwartschaften in Höhe von 21,15 EUR monatlich vom Versicherungskonto der Antragstellerin auf das des Antragsgegners übertragen.
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