I.
Der Antragsteller ist amerikanischer Staatsangehöriger, die Antragsgegnerin besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie sind die Eltern des Kindes M. R., geb. am 28.12.2003. Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. In einer gemeinsamen Erklärung vom 09.02.2005 hat der Antragsteller die Vaterschaft anerkannt (Freiwillige Vaterschaftserklärung nach § 7574 des kalifornischen Familiengesetzbuches). Die geschiedene Antragsgegnerin hat zwei weitere Kinder, O. und A., die bei ihr leben. Auch M. R. lebt seit ihrer Geburt bei der Antragsgegnerin, die bis zu ihrem Umzug nach Deutschland in Kalifornien/USA - ...., 25 km entfernt vom Wohnsitz des Antragstellers in ... - ihren Wohnsitz hatte. Am 11.05.2005 reiste sie nach Deutschland aus, wo sie seither mit den drei Kindern wohnt.
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