VG Stade, vom 27.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 2194/02
Zur örtlichen Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei der Unterbringung eines Jugendlichen/Volljährigen in einer anderen Familie - andere Familie, Hilfeempfänger, Jugendlicher, Örtliche Zuständigkeit, Pflegefamilie, Pflegestelle, Sozialhilfe, Träger der Sozialhilfe, Volljährigkeit
OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2007 - Aktenzeichen 4 LC 86/07
DRsp Nr. 2008/7400
Zur örtlichen Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei der Unterbringung eines Jugendlichen/Volljährigen in einer anderen Familie - andere Familie, Hilfeempfänger, Jugendlicher, Örtliche Zuständigkeit, Pflegefamilie, Pflegestelle, Sozialhilfe, Träger der Sozialhilfe, Volljährigkeit
»Die durch § 104BSHG iVm § 97 Abs. 2BSHG begründete Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe des Herkunftsortes des Hilfeempfängers endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Hilfeempfängers.«
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundessozialhilfegesetz für den Hilfeempfänger {A.} und die örtliche Zuständigkeit für die Gewährung weiterer Sozialhilfe.
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