OLG Koblenz - Urteil vom 09.07.2003
9 UF 1424/03
Normen:
BGB § 1601 § 1609 Abs. 2 S. 1 ; BSHG § 91 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2003, 381
Vorinstanzen:
AG Worms, - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 131/01

Zur Unterhaltspflicht von sich bereits im Ruhestand befindlichen Eltern gegenüber volljährigem Kind nach längerer Zeit der Selbstständigkeit

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2003 - Aktenzeichen 9 UF 1424/03

DRsp Nr. 2004/19798

Zur Unterhaltspflicht von sich bereits im Ruhestand befindlichen Eltern gegenüber volljährigem Kind nach längerer Zeit der Selbstständigkeit

Werden Eltern, die sich bereits im Ruhestand befinden, nach längerer Zeit der Selbstständigkeit von ihrem volljährigen Kind auf Unterhalt in Anspruch genommen, so steht dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein Selbstbehalt in der Höhe des Selbstbehalts eines volljährigen Kindes gegenüber dem Unterhaltsanspruch der Eltern zu.

Normenkette:

BGB § 1601 § 1609 Abs. 2 S. 1 ; BSHG § 91 ;
Vorinstanz: AG Worms, - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 131/01
Fundstellen
OLGReport-Koblenz 2003, 381