Zur Unterhaltspflicht von sich bereits im Ruhestand befindlichen Eltern gegenüber volljährigem Kind nach längerer Zeit der Selbstständigkeit
OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2003 - Aktenzeichen 9 UF 1424/03
DRsp Nr. 2004/19798
Zur Unterhaltspflicht von sich bereits im Ruhestand befindlichen Eltern gegenüber volljährigem Kind nach längerer Zeit der Selbstständigkeit
Werden Eltern, die sich bereits im Ruhestand befinden, nach längerer Zeit der Selbstständigkeit von ihrem volljährigen Kind auf Unterhalt in Anspruch genommen, so steht dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein Selbstbehalt in der Höhe des Selbstbehalts eines volljährigen Kindes gegenüber dem Unterhaltsanspruch der Eltern zu.