Zur Zulässigkeit der Festsetzung eines Unterhaltstitels im vereinfachten Verfahren bei vorheriger Errichtung eines geeigneten Schuldtitels
OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2001 - Aktenzeichen 8 WF 233/01
DRsp Nr. 2002/1516
Zur Zulässigkeit der Festsetzung eines Unterhaltstitels im vereinfachten Verfahren bei vorheriger Errichtung eines geeigneten Schuldtitels
»Wird vor Titulierung im vereinfachten Verfahren ein Unterhaltstitel - hier: Jugendamtsurkunde - geschaffen, ist eine Festsetzung im vereinfachten Verfahren nicht mehr zulässig. Auf die Richtigkeit der Unterhaltshöhe kommt es nicht an.«