I.
Die Parteien sind seit November 2006 getrennt lebende Eheleute. Aus ihrer Ehe sind die Töchter ... geb. am 3.8.1984, und ..., geb. am 28.2.1990, hervorgegangen.
Der Beklagte war bis August 2006 bei einem Transportunternehmen beschäftigt. Ab 28.8.2006 arbeitet er bei einen Transportunternehmen ... in ....
Die Klägerin ist nach ihrem unbestrittenen Sachvortrag in den letzten Jahren des Zusammenlebens der Parteien aus psychischen Gründen einer Erwerbstätigkeit nicht nachgegangen.
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