(abgekürzt gem. § 540 Abs. 1 ZPO)
I.
Der Antragsteller (nachfolgend ASt.), gelernter Elektroanlageninstallateur, und die Antragsgegnerin (nachfolgend AGg.), die die Ausbildung zur Altenpflegerin vor dem Examen abgebrochen hat, haben am 03.07.1990 geheiratet. Aus der Ehe ist der am 21.09.1992 geborene Sohn E hervorgegangen. Die Parteien leben seit Februar 2001 getrennt. Die Zustellung des Scheidungsantrages erfolgte am 30.05.2001.
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