Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter gegen den von dem Amtsgericht Bonn am 11.04.2012 erlassenen Beschluss -
Der Antrag der Kindesmutter, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
III.Der Antrag des Kindesvaters, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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