Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Zuweisung trotz Einvernehmens der Beteiligten
AG Warendorf, Beschluss vom 28.06.2002 - Aktenzeichen 9 F 414/02
DRsp Nr. 2004/14470
Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Zuweisung trotz Einvernehmens der Beteiligten
Trotz Einvernehmens der getrennt lebenden Ehegatten kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Wohnungszuweisung zu bejahen sein, so insbesondere dann, wenn nur die förmliche Zuweisung ermöglicht, die Wohnung trotz fristloser Mietvertragskündigung zu halten.