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2002
Sonstige
OLG
SchlHOLG
SchlHOLG - Beschluss vom 25.01.2002
2 W 17/02
Normen:
BGB
§
1906
;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 984
FamRZ 2002, 984
NJW-RR 2002, 794
OLGReport-Schleswig 2002, 171
Vorinstanzen:
LG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen
3 T 737/01
AG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 2 XVII R 469
Zwangsbehandlung bei Magersucht
SchlHOLG,
Beschluss
vom 25.01.2002
- Aktenzeichen 2 W 17/02
DRsp Nr. 2002/5944
Zwangsbehandlung bei Magersucht
Eine Zwangsbehandlung ist im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung nach §
1906
Abs.
1
BGB
nicht generell unzulässig.
Normenkette:
BGB
§
1906
;
Gründe:
I.
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