Service und Bestellung:
Fon: +49 221-937018-0
Technischer Support:
Wahrung der Anfechtungsfrist trotz Klage gegen die WEGEntscheidungsbesprechung mit Praxishinweis: Die Klagefrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gewahrt werden. Voraussetzung ist, dass der Verwalter innerhalb der Klagefrist benannt wird und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Mitglieder der Gemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird. |
|
1x1 des Familienrechts plusMehr Erfolg im Familienrecht: zuverlässig berechnen – sicher Bescheid wissen! » Details 198,00 EUR |
|
Interessenausgleich und Sozialplan in der arbeits- und sozialrechtlichen PraxisDas komplette Know-how für die erfolgreiche Beratung in Fragen des Interessenausgleichs und Sozialplans mit zahlreichen Beispielen, Übersichten, Praxishinweisen sowie ausformulierten Arbeitshilfen! » Details 59,00 EUR |
Unsere kostenlosen Newsletter informieren Sie regelmäßig über Aktuelles aus Ihrem Themengebiet