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News-Highlight

Zu den Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
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PeJo © fotolia.de

Zu den Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat durch sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass er die Phase der Arbeitsunfähigkeit möglichst zügig überwindet.

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Aktuelle News

Arbeitsrecht 14.06.2013

Sekundenschlaf am Arbeitplatz: Keine Kündigung für Kollegin

Eine Bank muss eine seit 26 Jahren bei ihr beschäftigte Angestellte weiterbeschäftigen, die einen (recht auffälligen) Fehler im Betragsfeld einer Überweisung übersehen hatte: Versehentlich waren dort 222 Mio. € statt 62,40 € eingetragen worden. So entschied das Hess. LAG entschieden und damit bestätigte damit die Vorinstanz. Zwar handele es sich um einen schweren Fehler, doch sei die Kündigung der Angestellten nicht gerechtfertigt.
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Arbeitsrecht 28.05.2013

Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit

Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot und übt eine Konkurrenztätigkeit aus, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Handelt es sich aber um gänzlich untergeordnete Tätigkeiten, wird der Arbeitgeber dies seinem Arbeitnehmer zugestehen müssen. Der Einzelfall ist dabei genau zu prüfen.
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Arbeitsrecht 16.05.2013

Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung

Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte.
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Arbeitsrecht 16.05.2013

Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen.
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Arbeitsrecht 29.04.2013

Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat.
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