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Keine Umnutzung einer Grenzgarage zu Wohnzwecken im WochenendhausgebietDie Umnutzung einer Grenzgarage in eine Küche mit Durchgang zu einem Wochenendhaus ist wegen Verstoßes gegen die Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnung unzulässig. |
Baurecht 19.09.2011 |
Zur Frage der Haftung für Schäden an einem Nachbargebäude bei Bauarbeiten
Die Klage von Grundstückseigentümern gegen ein kommunales Bauunternehmen auf Schadenersatz in Höhe von 10.500 € wurde abgewiesen. Das Landgericht Coburg stellte fest, dass die behaupteten Schäden am Grundstück nicht, wie von den Klägern behauptet, durch Arbeiten mit einer Rüttelplatte verursacht worden waren. |
Baurecht 21.07.2011 |
Eigentümerin muss Hanggrundstück kontrollieren und Ursache für Erdrutsch untersuchen lassen
Die Eigentümerin eines Grundstücks in Vallendar, auf dem es zu massiven Hangrutschungen gekommen ist, muss die Grundstückssituation regelmäßig durch eine fachkundige Stelle kontrollieren, das auf dem Grundstück austretende Wasser schadlos ableiten sowie die Boden- und Bodenwasserverhältnisse erkunden lassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. |
Baurecht 10.06.2011 |
Allee auf fremden Grund
Zur Frage der Haftung eines Grundstücksverkäufers hat das LG Coburg entschieden: Die Klage eines Käufers auf Schadenersatz gegen den Verkäufer hat in Höhe von etwa 3.000 € Erfolg. Der Verkäufer hatte ein Hausanwesen verkauft, dessen Zufahrt und gärtnerische Gestaltung sich hinsichtlich 36 qm auf fremdem Grund befanden. Den Käufer klärte der Verkäufer hierüber nicht auf. |
Baurecht 24.05.2011 |
Kleinwindrad im reinen Wohngebiet unzulässig
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage eines Bauherrn abgewiesen, der einen positiven Bauvorbescheid über die Zulässigkeit der Errichtung eines Kleinwindrades beantragt hatte. Dies hatte der Landkreis Emsland abgelehnt; zu Recht, wie die Kammer in ihrem heutigen Urteil feststellte. |
Baurecht 25.10.2010 |
Krematorium im Gewerbegebiet
Ein Krematorium mit einem Abschiedsraum für Trauergäste kann als Anlage für kulturelle Zwecke in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig sein.
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