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Zu günstig kann teuer kommen…Eine Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt ist unwirksam, sofern sie die Möglichkeit vorsieht, für die Tätigkeit vor Gericht geringere Gebühren festzusetzen als im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen. Dies gilt auch, wenn die Regelung auf ein Verhalten des Mandanten zurückzuführen ist und wenn im konkreten Fall ein höheres Honorar verlangt wird. |
Kostenrecht 13.09.2011 |
Mit Kanonen auf Spatzen geschossen...
Ein Schuldner muss Rechtsanwaltskosten nur bezahlen, wenn dessen Beauftragung erforderlich und zweckmäßig war. In einfach gelagerten Fällen trifft dies nur zu, wenn der Gläubiger geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregulierung verzögert wird. |
Kostenrecht 17.02.2010 |
Bundesrat fordert Änderungen im Kostenrecht
Mit einem am 12.02.2010 beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen. Zukünftig soll auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren eine Gebührenvorauszahlungspflicht eingeführt werden. |
Kostenrecht 05.02.2010 |
Kostenentscheidung nach einvernehmlicher Erledigung der Hauptsache
Es kann von einer Partei nicht verlangt werden, im Fall der Erledigung eines Rechtsstreits die Kosten einer Antragsrücknahme auf sich zu nehmen, obwohl sie der Ansicht ist, dass ihr Antrag bis zum Eintritt der Erledigung zulässig und begründet gewesen und sie daher zur Kostentragung nicht verpflichtet sei. |
Kostenrecht 25.11.2009 |
Kürzung des Pauschalhonorars bei vorzeitiger Beendigung
Honorarvereinbarungen des Rechtsanwalts mit seinen Mandanten können Vorteile haben, besitzen aber auch ihre Tücken
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Kostenrecht 19.10.2009 |
Keine Gebührenermäßigung bei Vergleich mit Kostenentscheidung
Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren fällt die volle Verfahrensgebühr an, wenn die Hauptsache durch Vergleich erledigt und über die Kosten durch Beschluss nach § 91a ZPO entschieden wird. Dies gilt auch, wenn die Parteien auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung und eine Begründung des Beschlusses verzichten.
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