Friedrich Strohal
1 x 1 des Familienrechts
Das professionelle Berechnungsprogramm für Rechtsanwälte, Familienrichter, Jugend- und Sozialämter
Bestellnummer: 7040
ISBN: 978-3-88606-704-6
Lieferumfang:
CD-ROM mit Benutzerhandbuch
Aktualisierungen:
2 x jährlich
Die 23. Edition berücksichtigt bereits alle Rechenwerte, die ab dem 01.07.2010 gelten. Daneben spiegelt „1×1 des Familienrechts“ wie gewohnt den aktuellen Stand der Rechtsprechung wider. Die Testversion finden Sie unter „Downloads & Demos“.
Mit dem „1×1 des Familienrechts“ erledigen Sie Ihre familienrechtlichen Berechnungen immer auf dem aktuellen Rechtsstand.
Das ist neu in der 23. Edition:
Zugewinnausgleich: Eingabe des Trennungszeitpunkts als weiteren Stichtag zur Feststellung in der Trennungsfrist anfallender Vermögensminderungen (vgl. § 1379 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
Versorgungsausgleich (neu): Quotierung des Ehezeitanteils einer Betriebsrente zur leichteren Kontrolle von Auskünften der Betriebsrentengeber
Verfahrenskostenhilfe: Aktuelle Rechenwerte (PKHB 2010)
Ansichtsfrist 30 Tage
Mehrplatzlizenzen:
Für den 2.-5. Nutzer erheben wir pauschal einen Zuschlag von 20% auf den Grundpreis.
Wollen Sie das 1x1 des Familienrechts mit mehr als 5 Personen nutzen, wenden Sie sich bitte an unseren
Kundenservice oder unter Tel.: 0221 937018-0.
Wir beraten Sie gerne.

179,00 EUR zzgl. 4,90 EUR Versandpauschale
und 19 % MwSt
Schnell und sicher zu den wichtigsten Ergebnissen im Familienrecht
Mit der CD-ROM 1x1 des Familienrechts verfügen Sie über ein universell einsetzbares Werkzeug zur schnellen und rechtssicheren Erledigung aller im Familienrecht anfallenden Berechnungen.
Leistungsumfang des Programms:
Einkommen und Unterhalt
- Berechnung der unterhaltsrelevanten Einkünfte und des sich daraus ergebenden Ehegatten-/Lebenspartner- und Kindesunterhalts für die häufigsten Unterhaltssituationen.
Versorgungsausgleich
- Erfassung aller im Versorgungsausgleich berücksichtigungsfähigen Anrechte und ihre Ausgleichung
Zugewinnausgleich
- Erfassung der Vermögenswerte sowie privilegierter Zuwendungen unter Berücksichtigung des Kaufpreisschwunds und Berechnung der Ausgleichsforderung
Verfahrenskostenhilfe
- Erfassung der hilferelevanten Rechengrößen, Kalkulation der Verfahrenskostenhilferate und Prüfung der gesamten Verfahrenskosten im Verhältnis hierzu.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Sie sparen Arbeitszeit: Das Programm automatisiert die lästigen Berechnungen im Familienrecht. Der Zeitaufwand pro Mandat lässt sich so deutlich reduzieren.
- Sie können das Programm sofort anwenden: Die klare Benutzerführung und die instruktiven Bildschirmmasken sorgen für eine einfache und intuitive Bedienung.
- Sie können sich auf die Richtigkeit der Berechnungen verlassen: Das Programm rechnet auf der Grundlage einer stets aktuellen Rechenwertbibliothek. Kostenlose Online-Aktualisierung der Preisindizes!
- Sie behalten den Überblick über Ihre Berechnungen: Die Daten können mandanten- oder dateibezogen verwaltet werden.
- Alle Rechenergebnisse können Sie übersichtlich ausdrucken: Das überzeugt auch Ihre Mandanten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.1x1-des-familienrechts.de.
Friedrich Strohal
Friedrich Strohal (Jahrgang 1945) ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, Vorsitzender des 17. Zivilsenats (Familiensenats).
Seit 1973 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig, zunächst im Bezirk Heilbronn, seit 1976 am AG Ludwigsburg. Seit 1977 Familienrichter, daneben 1991-1998 Direktor des AG Backnang, 1998-2003 Direktor des AG Ludwigsburg.
Seit den 80er Jahren Dozent bei DeutscheAnwaltakademie, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Ludwigsburg, Niedersächsisches Studieninstitut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie an den Richterakademien Trier und Wustrau.
Mitglied des Deutschen Familiengerichtstags Brühl, des EDV-Gerichtstags Saarbrücken sowie der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht.
Veröffentlichungen:
- Zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften: FamRZ, Amtsvormund/Jugendamt, Neue Justiz
- Autor des Fachbuchs "Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommens bei Selbständigen", 4. Aufl. 2010
- Co-Autor des Fachbuchs Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, seit der 6. Aufl. (2008 in 9. Aufl. erschienen)
Der Programmierer:
Martin Strohal (Jahrgang 1977), Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH).
» Weitere Titel dieses Autors, die bei Deubner erschienen sind.
Pressestimmen
Dr. Peter Friederici, Vorsitzender Richter am OLG Naumburg in Forum Familienrecht 6+7/2006 S. 282
1x1 des Familienrechts (CD-ROM), Berechnungsprogramm
Der Umgang mit Zahlen, Verhältnisrechnung, Prozentrechnung, all das ist täglicher Alltag des Anwaltes und auch Richters, der im Familienrecht tätig ist. Viele dieser Rechenvorgänge beruhen auf Rechtsvorschriften, die unmittelbar mit dem Familienrecht nichts zu tun haben. Dies trifft z.B. zu auf die Berechnung von Lohn- und Einkommensteuer, aber auch auf Umrechnungen im Rentenrecht. Nichts liegt daher näher, als sich das jeweilige Handwerkszeug am Arbeitsplatz bereitzulegen, um diese Vorarbeiten fachgerecht und richtig zu erledigen, um darauf aufbauend z.B. die unterhaltsrechtlichen Fragen zu lösen. Statt sich vieler Einzelprogramme zu bedienen, bietet das Programm 1 x 1 des Familienrechts mit einer einheitlichen Oberfläche die Lohn- und Einkommensberechnung und familienrechtlich spezifisch die Unterhaltsberechnung, den Versorgungsausgleich und den Zugewinn an. Für den Inhalt ist Friedrich Strohal, Vors. RiOLG Stuttgart, verantwortlich, sein Sohn Martin Strohal zeichnet für die elektronische Umsetzung verantwortlich.
Gleich zu Beginn möchte ich eine Anregung für die nächste Auflage vorbringen: Berechnung der Prozesskostenhilfe, die auf Grund der Änderung durch das JustizkomG vom 22.3.2005 zum 1.4.2005 durch eine weitere Verbindung zum Sozialrecht in der Praxis immer mehr Arbeitsaufwand fordert. [Anmerkung des Deubner-Verlages: Die Rezension bezieht sich auf die 12. Edition. Ein PKH-Rechner wurde mit der 15. Edition in das Berechnungsprogramm aufgenommen.]
Die Lieferung besteht aus einem erläuternden Anschreiben, einer CD-ROM und auch einem gedruckten Handbuch. Die Installation auf einem PC erfordert keinerlei EDV-Kenntnisse. Zumindest für die ersten Anwendungen ist zu empfehlen, im Handbuch die ausführlichen allgemeinen Erläuterungen zu lesen. Auch ohne diesem Rat zu folgen, bin ich zunächst mit den einzelnen Modulen gut zurechtgekommen. Der wirkliche Leistungsumfang erschließt sich aber erst, wenn die Grundsätze und Detailerläuterungen berücksichtigt werden. Und wichtig ist auch anzumerken: Durch den Verzicht, seltene Fallgestaltungen darzustellen, ist das Programm stets übersichtlich und in seiner Schnelligkeit kaum zu überbieten. In allen Modulen wird der unmittelbare Ausdruck, der Export in die Textverarbeitung über die Windows-Zwischenablage oder auf einen Datenträger angeboten. Die Übernahme ist sehr gut strukturiert und enthält alle Angaben, die für die jeweilige Berechnung erforderlich sind, daneben auch das Datum der Berechnung, die auch mit weiteren Angaben, z.B. des Falles, Aktenzeichen und Bemerkungen, versehen werden kann. Auf Grund der Vollständigkeit der Berechnungsgrundlagen bietet sich die unmittelbare Übernahme solcher Berechnungen in einen Schriftsatz oder Entscheidung an.
Nach Aufruf des Programms können die einzelnen Module direkt angewählt werden. Einkommen + Unterhalt sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich hervorragend. Die erste Maske fordert zur Eingabe aller Daten auf, die für die steuerrechtliche Berechnung notwendig sind, kann aber auch unmittelbar nur für die Eingabe des unterhaltsrechtlichen Einkommens verwandt werden. Eine Darstellung der umfassenden steuerrechtlichen Berechnungen ist allein vom Umfang her an dieser Stelle nicht möglich und kann um zusammengefasst dahingehend beschrieben werden, dass keinerlei Wünsche offen bleiben. Im Hinblick auf andere Lohnberechnungsprogramme muss hervorgehoben werden, dass auch die Berechnung der Lehrlingsvergütung angeboten wird und diese nicht - wie im Unterhaltsprozess häufig zu beobachten –mit jedem noch so geringen Wert allen Abzügen unterworfen wird; und auch das steuerliche Realsplitting kann nachvollzogen werden. Nach Wechsel durch Antippen der Registermarke zum Unterhalt können die gewonnenen Ergebnisse einfach übernommen werden. Wichtig ist, dass schon an dieser Stelle der Berechnung die zugehörige Unterhaltsleitlinie auszuwählen ist. Die weiteren Berechnungsschritte werden jeweils in übersichtlichen neuen Eingabe- und Abfragefeldern dargestellt. Ein Zurückgehen in die vorhergehende Maske ist nur dann vorgesehen, wenn im vorhergehenden Formularfeld notwendige Eingaben nicht gemacht wurden. Mit Abbrechen gelangt man in allen Fällen aber wieder in die erste Unterhaltsmaske, die vorher eingegebenen Daten bleiben erhalten.
Auf der Grundlage der Bremer Tabelle ist auch die Berechnung des Vorsorgeunterhalts kein Problem mehr. Beim Kindesunterhalt wird die Berechnung für 8 Kinder angeboten. Wie nicht anders zu erwarten, wird - wenn erforderlich - schon bei geringerer Kinderzahl eine Mangelfallberechnung angeboten. Die aufbereiteten Daten für den Export sind hervorragend strukturiert und bedürfen keiner ergänzenden Erläuterung, sind also für die direkte Einfügung in einen Schriftsatz geeignet.
Das Berechnungsmodul zum Versorgungsausgleich führt den Anwender zunächst zwingend zur Eingabe der Ehezeit, wobei unkorrekte Eingaben nach Hinweis automatisch auf die richtigen Daten korrigiert werden. Vorgegeben ist der öffentlichrechtliche Ausgleich, fakultativ wird der schuldrechtliche Ausgleich angeboten. Fehlerhafte Datumseingaben werden erkannt. Die Eingabe eines Geburtsdatums nach der Eheschließung wird ebenso erkannt die die Frühheirat einer 5-Jährigen, weil die Datumseingabe versehentlich falsch erfolgte. Ob bei der betrieblichen Altersversorgung die Wahl zwischen der BarwertV0 und einem eigenen Barwertfaktor unbedingt notwendig ist, erscheint auf Grund der Rechtsprechung des BGH inzwischen zweifelhaft, könnte aber 2006 wieder relevant werden. Bei Eingabe eines Wertes aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das nächste Update angeregt, die ab 1.10.2005 verbleibenden Leistungsträger (RVOrgG BGBl 20041, S. 3242) als Auswahlmenü anzubieten; und auch die Eingabe einer Versicherungsnummer/Vorgangsnummer beim Leistungsträger wäre von Vorteil, da z.B. bei einer Lebensversicherung oder auch betrieblichen Altersversorgung mehrere Anrechte bestehen können, die unterschiedlichen Berechnungen unterliegen. Bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird in der ab 1.7.2005 angebotenen Version auch die Bewertung nach BGH angeboten.
Der jederzeitig mögliche Wechsel in eine Tabellenansicht erleichtert den Überblick und ist eine notwendige Hilfe, wenn über die Dauer der Ermittlung immer wieder Einzelergebnisse einzugeben sind. Bei der Ergebnisanzeige ist neben der schon bekannten klaren Strukturierung auch die vollständige Darstellung der Umrechnung einer betrieblichen Altersversorgung hervorzuheben; auch die Angabe der möglichen Wartezeitgutschrift ist für die Beratung nicht unwichtig und selbst die Wertberechnung nach § 49 GKG ist ausgewiesen. Etwas irritierend ist es, wem nach Aufruf des Zugewinns zunächst die Ehezeit abgefragt wird. Um Fehleingaben und Verwechslungen zu vermeiden, sollte die Abfrage des Datums der Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages gewählt werden.
Für den Anwalt besonders vorteilhaft ist, dass er die einzelnen Gegenstände auch vom Mandanten erfassen lassen kann und die Datenübernahme wirklich kinderleicht ist. Aber auch die Kommunikation mit dem Gericht sollte hier nicht unberücksichtigt bleiben, dem die gesammelten Daten insgesamt sind sowohl für den Anwalt als auch für das Gericht von Wichtigkeit. Diese Arbeitserleichterung ist ein weiteres Argument, auch am Richterarbeitsplatz über dieses hilfreiche Programm zu verfügen. Alle Daten können jederzeit als Tabellen- oder auch Gruppenansicht aufgerufen werden mit der Zuordnung der Bewertung auch des Gerichtes. Einzelwertberechnungen außerhalb einer Gesamtberechnung sind jederzeit möglich und dies sollte auch für den Versorgungsausgleich angeboten werden.
Letztlich bleibt nachzutragen, dass die Indexwerte über eine Internetoption und auch manuell nachgeführt werden können, ein Update wegen Veränderungen der sozialrechtlichen Daten (Versorgungsausgleich) und der Indexwerte (Zugewinn) ist dennoch erforderlich.
Insgesamt überzeugt das Programm vom Inhalt und auch Handling. Die Handschrift von Strohal (Senior) im materiellen Teil ist unverkennbar, die EDV-technische Umsetzung baut auf den allgemeinen Funktionen des Betriebssystems auf. Die jeweiligen Masken sind klar strukturiert und nach wenigen Anwendungen intuitiv richtig zu bedienen. Der fast unschlagbar günstige Preis (149 EUR zzgl. MWSt.) für die Vollversion ist ein weiteres Argument, diese hervorragende Hilfe stets auf dem PC zugänglich zu haben.
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