Zwangsvollstreckung -

Billigeres Roaming

Die Europäische Kommission hat eine EU-Verordnung vorgelegt, durch die die Kosten der Mobilfunknutzung im Ausland um bis zu 70 Prozent gesenkt werden sollen.

Die EU-Kommission will sicherstellen, dass die Entgelte, die Verbrauchern für Roamingdienste innerhalb der EU berechnet werden, nicht unvertretbar höher sind als die Entgelte, die dieselben Nutzer innerhalb ihres Heimatlandes bezahlen („europäisches Heimatmarktkonzept“).

Der EU-Markt für Auslandsroaming wird auf annähernd 8,5 Milliarden Euro geschätzt. Infolge der neuen EU-Verordnung würden die Verbraucher etwa 5 Milliarden Euro einsparen.

Der Vorschlag sieht vor, dass zunächst die Entgelte von Großkunden, die Mobilfunkbetreiber einander für die Abwicklung von Gesprächen aus ausländischen Netzen in Rechnung stellen, begrenzt werden. Dabei wird sicher gestellt, dass die Betreiber die Kosten für die Bereitstellung von Roamingdiensten auf alle Fälle erstattet bekommen können.

Die EU-Kommission will zudem gewährleisten, dass die Vorteile der neuen EU-Verordnung bei den Kunden ankommen. Daher schlägt sie eine Entgeltobergrenze auf der Endkundenebene vor. Betreiber dürfen auf ihren Großkundenpreis einen Endkundenaufpreis von bis zu 30 Prozent aufschlagen. Dieser Endkundenaufpreis würde für im Ausland ein- und ausgehende Gespräche gelten.

Schließlich schlägt die EU-Kommission vor, dass Mobilfunkbetreiber Kunden bei Vertragsabschluss vollständig über die geltenden Roamingentgelte informieren.

Stimmt das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat dem Vorschlag zu, könnte die neue EU-Verordnung bis zum Sommer 2007 in Kraft treten.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 12.07.06