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Baurecht | 22.11.2009

EU-Richtlinie zum Energieverbrauch

EU-Kommission, -Parlament und -Rat haben sich auf den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Energieverbrauch verständigt.

Den politischen Kompromissen zufolge sollen Hausgeräte wie Fernseher, Waschmaschinen oder Kühlschränke auch künftig mit einer Skala von A bis G klassifiziert werden. Für besonders sparsame Produkte sollen auch die Klassen A+, A++ und A+++ möglich sein. Zudem soll der Energieverbrauch von Neubauten im Privatsektor vom 31. Dezember 2020 an mittels Techniken wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Sparlampen auf ein äußerst niedriges Niveau gesenkt werden («Nahe- Null-Energiegebäude»).

Ein wesentlicher Inhalt, der auch für Deutschland unmittelbar Auswirkungen haben wird, sind die Regelungen zur Verschärfung des Energieausweises. Die EU-Richtlinie wird danach vorschreiben, dass der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufer bzw. Mieter den Energieausweis der Immobilie ausgehändigt erhalten müssen.

 

Die EU-Richtlinie wird voraussichtlich am 7. Dezember 2009 im Europäischen Rat und Anfang 2010 im Europäischen Parlament verabschiedet, so dass die Richtlinie Mitte 2010 veröffentlicht werden kann. Die EU-Länder haben dann zwei Jahre Zeit, die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V. - Pressemitteilung vom 22.11.2009


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