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Baurecht | 14.07.2010

Geplanter Golfplatz verstößt gegen Nachbarrechte

Aufgrund der erfolgreichen Nachbarklage eines Landwirts, wurde die Baugenehmigung zur Errichtung des Golfplatzes Renneshof in Willich aufgehoben.

VG Düsseldorf, Urt. v. 17.05.2010 - 25 K 1052/10

Damit hat das VG Düsseldorf der Nachbarklage eines Landwirts, der auf den unmittelbar an das geplante Golfplatzgelände angrenzenden Flächen einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einer Schweinehaltung von über 1000 Mastschweinen betreibt, entsprochen.

Die Baugenehmigung für den 18-Loch Golfplatz war auf der Grundlage eines Bebauungsplanes erteilt worden, den die Stadt Willich zum Zwecke der Verwirklichung des Golfplatzes beschlossen hatte.

Wesentliche Entscheidungsgründe:

n der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, der Bebauungsplan sei unwirksam und die erteilte Baugenehmigung nachbarrechtswidrig, weil der Landwirt wegen des an seinen Betrieb heranrückenden Golfplatzes mit immissions-schutzrechtlichen Auflagen zur Reduzierung von Geruchseinwirkungen rechnen müsse und ein Recht darauf habe, von solchen nachträglichen Auflagen verschont zu bleiben.

Die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes ergebe sich daraus, dass der Rat der Stadt Willich die vom Betrieb des Landwirts ausgehenden Geruchsemissionen fehlerhaft in seine planerische Abwägung und Entscheidung einbezogen habe.

Gegen das Urteil können der Bürgermeister Willich als Beklagter sowie der Golfplatzbetreiber die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beantragen.

Quelle: VG Düsseldorf - Pressemitteilung vom 17.05.2010


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