Beratung und Support

Beratung und Support

Service und Bestellung:
Fon: +49 221-937018-0

» Kontakt per E-Mail

Technischer Support:

» Kontakt per E-Mail » Häufige Fragen (FAQ)

Seite speichern

 

» Favoriten hinzufügen

 

» Seite weiterempfehlen

 

Online Lesezeichen:

 

Mister Wong Folkd OneView del.icio.us LinkArena Google BlinkList Furl Yahoo MyWeb YiGG

 

Verkehrsrecht | 22.10.2009

Falschberatung bei voreiligem Vertragsrücktritt

Klagt ein Rechtsanwalt ein Rückabwicklungsverlangen ein, ohne zunächst eine (außergerichtliche) Frist zur Nacherfüllung zu setzen, ist darin ein schuldhafter Beratungsfehler zu sehen, der eine entsprechende Schadensersatzpflicht auslöst.

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt ging es um ein Fahrzeug, bei dem sich das linke Vorderrad gelöst hatte, wodurch es zu einem Unfall gekommen war.

 

Der (falsch beratende) Rechtsanwalt war der Auffassung, auf ein Nacherfüllungsverlangen verzichten zu können, weil nicht nur das Rad, sondern auch die Radaufhängung defekt gewesen und daher eine Nacherfüllung nicht möglich gewesen sei.

 

Dieser Meinung schlossen sich die Frankfurter Richter nicht an. Es habe sich von vorneherein aufgedrängt, dass an dem Fahrzeug kein darüber hinaus gehender Schaden entstanden sei und womöglich das Loslösen des Rades nur auf eine unzureichende Befestigung desselben zurückzuführen sei. Dies würde durch das eingeholte Gutachten bestätigt.

 

Danach bestünde aber nur ein Anspruch auf Nachlieferung und evtl. auf Montage eines neuen Reifens bzw. auf Reparatur der unfallbedingt abgenutzten Bremsscheiben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, so das OLG, hätten noch in erster Instanz die Klageanträge entsprechend umgestellt werden müssen.

 

Schlecht für den Anwalt. Der Anspruch seines Mandanten auf Schadensersatz umfasst in diesem Fall die aufgrund der Falschberatung entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten.

 

Vertiefende Produkte zu diesem Thema:
Sichern Sie sich für nur 313,20 Euro pro Jahr den jederzeitigen Zugriff auf die wichtigsten Quellen des Deutschen Rechts mit der DRsp Online .

Quelle: Rechtsanwalt Michael Rohrlich - Beitrag vom 22.10.2009


suchen

» erweiterte Suche

Newsletter

Gratis-Newsletter

Unsere kostenlosen Newsletter informieren Sie regelmäßig über Aktuelles aus Ihrem Themengebiet

» Newsletter abonnieren