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Kanzleimanagement | 09.11.2009

Sichere USB-Sticks für Anwälte

Wenn Sie Mandanteninformationen auf einem USB-Stick speichern, sollten Sie Sicherheitsvorkehrungen treffen.

PC-Tipp

Einleitung
USB-Speichersticks sind u.a. deshalb weit verbreitet, weil sie klein, handlich und ungemein praktisch sind. Inzwischen haben sie auch schon ein ganz anständiges Fassungsvermögen zu akzeptablen Preisen, so dass sie sich gut für den alltäglichen Einsatz eignen.

Verwendung von USB-Sticks in der anwaltlichen Praxis
Der Einsatz als Datenträger für den Beruf des Rechtsanwalts ist jedoch etwas heikel. Wie leicht geht solch ein Speicherstick kaputt oder wird verloren – und schon wären auch die empfindlichen Mandantendaten verloren.
Genau für dieses Problemfeld gibt es inzwischen eine Lösung: die sog. U3-Technologie. Dank dieser Technik lassen sich die entsprechend ausgestatteten USB-Sticks nicht nur als mobile Softwarezentrale einsetzen, sondern auch noch mit diversen Sicherheitsfeatures versehen. So lässt sich u.a. eine Grundverschlüsselung einsetzen, die es nur nach Eingabe des korrekten Passworts erlaubt, Zugriff auf die gespeicherten Daten zu nehmen. Darüber hinaus kann auf U3-Speichersticks diverse Software untergebracht werden, so dass man sozusagen stets sein Mail-Programm, seinen Browser, seine Textverarbeitung etc. bei sich trägt – ganz egal, an welchem Rechner man arbeitet. Damit lassen sich die benötigten Programme ganz simpel ohne Installation nutzen.
Beispielsweise bietet der Hersteller Sandisk einen solchen U3-Stick in mehreren Varianten an, der ein zweistufiges Sicherheitskonzept bietet. Es besteht aus einem Passwortschutz und einer hardwarebasierten Verschlüsselung. Zusätzlich lässt sich eine Backupsoftware mit nur einem Tastendruck ausführen. Mit solchen USB-Sticks hat man eine mobile Softwarezentrale, einen sicheren Speicherort für sensible Mandantendaten, ein praktisches Backup-Medium und natürlich auch einen ganz „normalen“ USB-Stick.

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Quelle: Rechtsanwalt Michael Rohrlich - Beitrag vom 09.11.2009


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