Telefon-Warteschleifen künftig kostenlos
Die neue Regelung ist Teil eines Gesetzentwurfes zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Mit dem Entwurf werden zwei umfangreiche europäische Änderungsrichtlinien umgesetzt. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Verbraucherrechte und den Datenschutz im Telekommunikationsbereich zu verbessern.
Als weitere verbraucherfreundliche Änderungen sieht der Gesetzentwurf unter anderem folgende Regelungen vor:
- Künftig sollen Kunden den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Derzeit müssen Verbraucher bei einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter befürchten, dass der Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist. Künftig gilt eine maximale Unterbrechung von einem Kalendertag.
- Mobilfunkkunden können künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
- Außerdem sollen die Rechte des Verbrauchers beim Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses gestärkt werden.
Weiteres Ziel der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetzte.
Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem die Einführung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze für die Bundesnetzagentur vor. Diese muss die Behörde zukünftig bei allen Regulierungsentscheidungen berücksichtigen:
- So soll die Bundesnetzagentur zukünftig langfristige Regulierungskonzepte vorgeben, um die Planungssicherheit für Investitionen zu erhöhen.
- Besondere Investitionsrisiken beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen soll die Behörde zudem bei allen Regulierungsmaßnahmen berücksichtigen. Investoren ermöglicht dies eine angemessene Rendite für das eingesetzte Kapital.
- Eine effizientere Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen soll ermöglicht werden. Der Netzzugang wird hierzu ausdrücklich auf passive Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten erweitert.
- Künftig kann die Behörde von den Unternehmen Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen anfordern. Auch dies dient dem Ziel der besseren Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen.
Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 02.03.2011
