Lebenspartnerschaften mit Ehe gleichstellen
Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundesbeamtengesetz mit der Ehe gleichgestellt werden.
In einem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/906) verweist die Fraktion darauf, dass das BVerfG die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe in seinem Beschluss vom 07.07.2009 (1 BvR 1164/07) wegen der Unvereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG beanstandet habe.
Der Gesetzgeber sei verpflichtet, sämtliche Ungleichbehandlungen
zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu
beseitigen, heißt es in der Vorlage weiter. Dies gelte unter anderem
für das Beamtenrecht. Der Entwurf sieht daher im Beamtenrecht
einschließlich der Beamtenversorgung Angleichungen des Rechts der
Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe vor.
Weiterführende Informationen im Internet:
Quelle: Bundestag - hib-Meldung vom 08.03.2010
