Sonstige Themen, Steuerfachangestellte -

Wichtige Änderungen zur Frankierung von Standardbriefen

Seit dem 01.01.2006 gelten neue Regelungen für die Frankierung von Standardbriefen. Gerade für Sie als Rechtsanwaltsfachangestellte ist es wichtig, die verschiedenen Frankierungen eines Briefes zu kennen.

Die falsche Frankierung eines Briefes ist äußerst peinlich, wenn der Empfänger ein Nachporto entrichten muss. Schlimmstenfalls kann eine Falschfrankierung auch zur Versäumung einer wichtigen Frist führen. Wir haben für Sie die Senkungen und Erhöhungen des Portos ab 01.01.2006 im Vergleich mit den bisherigen Portokosten zusammengefasst:

Brief Kommunikation, national Entgelt 2005 Entgelt ab 01.01.2006
Briefe/Postkarten
Standardbrief 0,55 € 0,55 €
Kompaktbrief 0,95 € 0,90 €
Großbrief 1,44 € 1,45 €
Maxibrief 2,20 € 2,20 €
Postkarte 0,45 € 0,45 €
Zusatzleistungen
Einschreiben 2,05 € 2,05 €
Einschreiben Einwurf 1,60 € 1,60 €
Eigenhändig 1,80 € 1,80 €
Rückschein 1,80 € 1,80 €
Nachnahme 2,00 € 2,00 €

Quelle: Redaktion - Das große Handbuch für erfolgreiche Rechtsanwaltsfachangestellte vom 25.01.06