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Der Arbeitsschutz: Grundkenntnisse im Überblick für FachanwältInnen

Für ein dauerhaft funktionierendes Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsschutz als Richtschnur unerlässlich. ArbeitgeberInnen möchten, dass Beschäftigte ihre Arbeit ohne ein Haftungspotenzial zulasten Ersterer verrichten. ArbeitnehmerInnen wiederum haben ein erhebliches Interesse daran, eine Arbeitsstätte zu betreten, die sie weder Gefahren noch gesundheitlichen Schädigungen aussetzt. Zum Verständnis des Arbeitsschutzes als Rahmenbedingung für ein sicheres Arbeitsklima bedarf es gesetzlicher Rechtsgrundlagen und Konkretisierungen dieser.

Unsere nachfolgenden Fachbeiträge erläutern Ihnen alles Grundinfos zum Arbeitsschutz für einen souveränen Umgang mit Mandantenfragen!

Grundlegendes zum Arbeitsschutz

Der Begriff des Arbeitsschutzes umfasst viele Maßnahmen mit der gleichen Zielsetzung: die Vermeidung von Arbeitsunfällen sowie arbeitsbedingten physischen oder geistigen Gesundheitsgefahren zu begegnen. Dieser allgemeine Schutzzweck umfasst außerdem Arbeitsbedingungen, die eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zum Ziel haben (vgl. § 2 Abs. 1 ArbSchG). Das Arbeitsschutzrecht hat mehrere Rechtsgrundlagen, die sowohl dem Zivilrecht als auch dem öffentlichen Recht zugewiesen sind. Hinzukommen andere selbstständige Normen wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften.

Lesen Sie unseren nachfolgenden Beitrag, um mehr über die Reichweite des Arbeitsschutzes zu erfahren!

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Der Arbeitsschutz im Zivilrecht

Kernstück des zivilrechtlichen Arbeitsschutzes ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach § 618 BGB. Mit dieser individualvertraglichen Nebenpflicht hat der Gesetzgeber Arbeitgebern die allgemeine Aufgabe zugeschrieben, ihre Beschäftigten vor Gefahren zu bewahren bzw. eine risikofreie Arbeitsverrichtung zu ermöglichen. Der Arbeitsschutz im Zivilrecht reicht zugunsten der ArbeitnehmerInnen so weit, dass öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorgaben ebenfalls Beachtung finden im Rahmen des § 618 Abs. 1 BGB. Hierdurch werden selbstständige arbeitsvertragliche Abreden über die Einbeziehung öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutzvorgaben Gegenstand der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Lesen Sie jetzt weiter, wenn Sie ein Interesse an den kollektivrechtlichen Arbeitsschutzregelungen haben und deren Relevanz für den Arbeitsschutz!

 

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Der Arbeitsschutz im öffentlichen Recht

Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz ist in zwei Schutzsysteme unterteilt (sog. duales Arbeitsschutzsystem), adressiert an den Staat und an die Arbeitgeber. Hierbei nimmt der Staat als übergeordnete Verwaltungsinstanz seine originäre Schutzaufgabe selbstständig war, sofern er sie nicht an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen hat. ArbeitgeberInnen sind zur Transparenz gehalten, d.h. sie sind verpflichtet, Betriebsbeauftragte zu benennen, die wiederum Schutzaufgaben auf betrieblicher Ebene wahrnehmen. Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz wird größtenteils von Normen auf Bundesebene getragen. Allerdings finden sich die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

In unserem hieran anknüpfenden Fachartikel zeigen wir Ihnen, welche Arbeitsschutzvorschriften außerdem existieren und inwieweit sie sie Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien beeinflussen!

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