Grundstückseigentümer müssen Ratten bekämpfen

Wenn das Gesundheitsamt auf einem Grundstück einen Rattenbefall feststellt, sind Eigentümer verpflichtet, die Ratten durch eine Fachkraft bekämpfen zu lassen. Ein Verschulden, d.h. eine Verantwortlichkeit für die Entstehung des Rattenbefalls wird dafür nicht vorausgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und den Eilantrag einer Grundstückseigentümerin abgelehnt.

Darum geht es

Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in Reinickendorf. Im Sommer wurde dem Gesundheitsamt ein Rattenbefall auf dem Grundstück gemeldet.

Die Ratten würden von einer unbekannten Person dort mehrmals die Woche mit Futter und Getränken versorgt, sie kletterten mittlerweile auch in die Dämmung des Nachbargebäudes.

Das Bezirksamt Reinickendorf verpflichtete die Eigentümerin des Grundstücks nach einer Ortsbesichtigung durch das Gesundheitsamt Mitte September 2022 dazu, binnen einer Woche eine Fachkraft mit der Durchführung der Rattenbekämpfung zu beauftragen und hierüber das Bezirksamt schriftlich zu informieren.

Sollte dies nicht geschehen, drohte das Bezirksamt an, die nötigen Maßnahmen selbst auf Kosten der Eigentümerin vorzunehmen.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag der Grundstückseigentümerin abgelehnt. Das Gericht folgte dem Einwand der Grundstückseigentümerin, sie habe keine Ratten gesichtet, nicht.

Ratten agierten regelmäßig im Verborgenen und mehrere Anrainer, darunter auch die Leiterin einer angrenzenden Kita, hätten den Rattenbefall unabhängig voneinander dem Mitarbeiter des Gesundheitsamts bestätigt.

Der Mitarbeiter habe ausdrücklich aktive und belaufene Rattenlöcher auf dem Grundstück festgestellt. In diesem Fall ergebe sich aus der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen eine Pflicht der Eigentümerin zur Bekämpfung der Ratten.

Dies setze insbesondere kein Verschulden, d.h. keine Verantwortlichkeit für die Entstehung des Rattenbefalls voraus.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

 

Verwaltungsgericht Berlin, Beschl. v. 11.10.2022 - VG 14 L 1235/22

Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung v. 24.10.2022

Spezialreport Mietrecht und WEG – Jahresrückblick 2022

Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen im Miet- und WEG Recht an, die Sie auch 2023 beschäftigen – auf den Punkt gebracht von unseren Experten.

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!

Empfehlungen der Redaktion

Handbuch des Mietrechts (8. Aufl.)
 

Handbuch des Mietrechts (8. Aufl.)

Jetzt Mängelexemplar mit 50% Rabatt sichern!
Der topaktuelle Praxisleitfaden zur Bearbeitung Ihrer mietrechtlichen Mandate – auf dem Stand der Mietspiegelreform 2022!

114,00 € zzgl. Versand und USt
 

Das WEG sicher beherrschen: Rüsten Sie sich mit der Neuauflage perfekt und sicher im Umgang mit dem WEG-Recht aus – auch und gerade nach der Reform!

198,00 € zzgl. Versand und USt