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Anrechnung der Abwrackprämie
Ob die sog. Abwrackprämie mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende verrechnet werden muss, wurde bislang nicht geklärt. Die Sozialgerichte entscheiden uneinheitlich und auch im Schrifttum herrscht keine Einigkeit. Nun hat sich auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke auch die Bundesregierung zu Wort gemeldet.
Lesen Sie dazu die folgenden Beiträge:
» weiter zur Antwort der Bundesregierung BT-Drucks. 16/14156
» weiter um Beitrag von Heinz Schäfer, RiLSG NRW
„Pro und Contra zur Anrechnung der Abwrackprämie“
News
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Familienrecht im Koalitionsvertrag (20.11.09) Die Regierungsparteien haben im neuen Koalitionsvertrag im Kapitel zu Ehe, Familie und Kindern auch Regelungen zu der Weiterentwicklung des Elterngeldes, der Einführung eines Betreuungsgeldes und zum aktiven Kinderschutz festgelegt. |
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Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst (20.11.09) Leisten Beschäftigte in einem Krankenhaus eines kommunalen Arbeitgebers Bereitschaftsdienst, steht ihnen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) Bereitschaftsdienstentgelt zu. Anstelle der Auszahlung dieses Entgelts kann der Bereitschaftsdienst bei Ärztinnen und Ärzten bis zum Ende des dritten Kalendermonats durch entsprechende Freizeit abgegolten werden. |
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Wirksame Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages (20.11.09) Der Abschluss eines Firmentarifvertrages in Vertretung für einen anderen Arbeitgeber setzt neben der Bevollmächtigung zur Abgabe der Willenserklärung voraus, dass der Vertreter erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat. |
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