Stand: 02.12.2013
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§ 1 SozVersRV2014 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

SozVersRV2014 ( Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014 )

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012 beträgt 33 002 Euro. (2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 857 Euro. (3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.