(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in
1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 421 Euro, 2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 452 Euro.
1. bei seinen Eltern wohnt, um monatlich | 59 Euro, |
2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich | 360 Euro. |
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