Die Arbeitserlaubnis kann an Fachkräfte erteilt werden, 1. die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie abgeschlossen haben oder 2. deren Qualifikation auf diesem Gebiet durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über ein Jahresgehalt von mindestens 51 000 Euronachgewiesen wird.
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