§ 2 PBV
Stand: 07.08.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311

§ 2 PBV Geschäftsjahr

§ 2 Geschäftsjahr

PBV ( Pflege-Buchführungsverordnung )

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.