Stand: 29.06.2005
zuletzt geändert durch:
Erste Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005, BGBl. I 2005 S. 1937

§ 3 EinglMV 2005 Verteilung der Gesamtmittel für Eingliederung in Arbeit sowie für die Verwaltung

§ 3 Verteilung der Gesamtmittel für Eingliederung in Arbeit sowie für die Verwaltung

EinglMV 2005 ( Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 )

1Die aus dem Bundeshaushalt 2005 bei Kapitel 0912 Titel 685 11 für Eingliederungsleistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfügung gestellten Mittel sowie die aus dem Bundeshaushalt 2005 bei Kapitel 0912 Titel 636 13 für Verwaltung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfügung gestellten Mittel sind gegenseitig deckungsfähig und können zu einem Gesamtintegrationsbudget zusammengefasst werden. 2Dessen Verteilung ergibt sich als Summe der nach den in den §§ 1 und 2 festgelegten Maßstäben verteilten Mittel.