Die Arbeitserlaubnis kann in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie, beispielsweise für Beschäftigungen als 1. System-, Internet- und Netzwerkspezialist, 2. Software-, Multimedia-Entwickler und Programmierer, 3. Entwickler von Schaltkreisen und IT-Systemen und 4. Fachkraft für IT-Consulting erteilt werden.
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