Stand: 07.12.2006
zuletzt geändert durch:
Gesetz über steuerliche BegleitmaÞnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften, BGBl. I 2782

§ 3 MitbestBeiG (Maßgebliche Verhältnisse)

§ 3 (Maßgebliche Verhältnisse)

MitbestBeiG ( Mitbestimmungs-Beibehaltungsgesetz )

Soweit nach § 1 die Konzernzugehörigkeit eines Unternehmens oder die Unternehmenszugehörigkeit eines Betriebs oder Teilbetriebs fingiert wird, sind die im Zeitpunkt des Vorgangs in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Teilbetrieb bestehenden tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.