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SGB V
§ 39
SGB V
FNA: 860-5
Fassung vom: 20.12.1988
Stand: 01.04.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts, BGBl. I Nr. 28 vom 03.02.2026
Änderungsnachweis
§ 39 SGB V Krankenhausbehandlung
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 39 Krankenhausbehandlung
SGB V ( SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung )
(1)
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