1Technische Arbeitsmittel, die nicht den Voraussetzungen des § 3 entsprechen, dürfen im Einzelhandel nicht ausgestellt werden. 2 Außerhalb des Einzelhandels dürfen sie ausgestellt werden, wenn ein sichtbares Schild deutlich darauf hinweist, dass sie nicht den Anforderungen entsprechen und erst erworben werden können, wenn die Übereinstimmung hergestellt ist. 3 Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen zu treffen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|