Stand: 06.06.2013
zuletzt geändert durch:
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts, BGBl. I S. 1499
Teil 1 Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
Abschnitt 1 Zustimmungsfreie Beschäftigungen

§ 4 BeschVerfV Sonstige zustimmungsfreie Beschäftigungen

§ 4 Sonstige zustimmungsfreie Beschäftigungen

BeschVerfV ( Beschäftigungsverfahrensverordnung )

Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung von Ausländern, die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden.