Stand: 29.06.2005
zuletzt geändert durch:
Erste Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005, BGBl. I 2005 S. 1937

§ 4 EinglMV 2005 Prozentuale Verteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte

§ 4 Prozentuale Verteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte

EinglMV 2005 ( Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 )

Bezogen auf die Kreise und kreisfreien Städte führen die in den §§ 1 bis 3 festgelegten Maßstäbe 1. zu der in Anlage 1 enthaltenen prozentualen Verteilung des Gesamtintegrationsbudgets nach § 3 sowie 2. zu der in Anlage 2 enthaltenen prozentualen Verteilung der Verpflichtungsermächtigungen.