Stand: 07.08.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311
Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
Abschnitt 1 Einleitung der Wahl

§ 4 MitbestGWOI Bildung des Betriebswahlvorstands

§ 4 Bildung des Betriebswahlvorstands

MitbestGWOI ( Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz )

1Der Betriebswahlvorstand wird unverzüglich nach der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung gebildet. 2Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.