Stand: 18.08.2006
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, BGBl. I 2006 S. 1897

§ 6 BeschäSchuG Sonderregelungen für Soldaten

§ 6 Sonderregelungen für Soldaten

BeschäSchuG ( Beschäftigtenschutzgesetz )

Für weibliche und männliche Soldaten bleiben die Vorschriften des Soldatengesetzes, der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung unberührt.