§ 7 BKV
Stand: 29.06.2021
zuletzt geändert durch:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung, BGBl. I S. 2245
Abschnitt 2 Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

§ 7 BKV Aufgaben

§ 7 Aufgaben

BKV ( Berufskrankheiten-Verordnung )

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (Sachverständigenbeirat) ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Bundesministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt.