EuGH - Urteil vom 15.10.1987
Rs 222/86
Normen:
EWG-Vertrag Art. 5, Art. 7, Art. 48, Art. 49, Art. 50, Art. 51, Art. 177 ; MRK Art. 6, Art. 13;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1987, 4097 (Heylens u. a.)
AP Nr. 13 zu Art. 48 EWG-Vertrag
Vorinstanzen:
Tribunal de grande instance Lille,

1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Anerkennung der Diplome - Fehlen von Harmonisierungsrichtlinien - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Rechtsvorschriften über die Gleichwertigkeit der Diplome zu gewährleisten

EuGH, Urteil vom 15.10.1987 - Aktenzeichen Rs 222/86

DRsp Nr. 1996/13656

1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Anerkennung der Diplome - Fehlen von Harmonisierungsrichtlinien - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Rechtsvorschriften über die Gleichwertigkeit der Diplome zu gewährleisten

(Union nationale des entraineurs et cadres techniques professionnels du football [Unectef] gegen Georges Heylens und andere) 1. Es stellt ein Hindernis für die wirksame Ausübung der vom Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit dar, wenn die einzelnen Mitgliedstaaten den Zugang zu bestimmten Berufen durch Gesetz vom Besitz eines Diploms abhängig machen; die Beseitigung dieses Hindernisses soll durch Richtlinien des Rates für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise erleichtert werden. Der Umstand, daß diese Richtlinien noch nicht erlassen worden sind, berechtigt einen Mitgliedstaat unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Artikels 5 EWG-Vertrag nicht, einer dem Gemeinschaftsrecht unterstehenden Person die tatsächliche Ausübung dieser Freiheit zu verwehren, wenn diese Freiheit in diesem Mitgliedstaat insbesondere dadurch gewährleistet werden kann, daß dessen Rechtsvorschriften die Anerkennung ausländischer Diplome als gleichwertig erlauben.