EWG-Vertrag Art. 177 ; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien , die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Art. 1 Buchst. f ; der Verordnung Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 Art. 10 Abs. 1 Buchst. a ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GEMEINSCHAFTLICHE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - ANWENDUNG - VORAUSSETZUNGEN - [RATSVERORDNUNGEN NR. 574/72 , ARTIKEL 10 ABSATZ 1 BUCHSTABE A , UND NR. 1408/71 , ARTIKEL 73] -
EuGH, Urteil vom 03.02.1983 - Aktenzeichen Rs 149/82
DRsp Nr. 2006/17980
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GEMEINSCHAFTLICHE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - ANWENDUNG - VORAUSSETZUNGEN - [RATSVERORDNUNGEN NR. 574/72 , ARTIKEL 10 ABSATZ 1 BUCHSTABE A , UND NR. 1408/71 , ARTIKEL 73] -
»1. DIE AUSSETZUNGSBESTIMMUNG DES ARTIKELS 10 ABSATZ 1 BUCHSTABE A SATZ 1 DER VERORDNUNG NR. 574/72 KOMMT ZUR ANWENDUNG , WENN DER TRAEGER EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS EINEM ARBEITNEHMER FÜR EIN UND DASSELBE KIND NACH ARTIKEL 73 DER VERORDNUNG NR. 1408/71 TATSÄCHLICH FAMILIENLEISTUNGEN GEWÄHRT HAT ; DABEI BRAUCHT NICHT GEPRÜFT ZU WERDEN , OB NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN DIESES ANDEREN MITGLIEDSTAATS ALLE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DIESER LEISTUNGEN ERFÜLLT SIND.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.